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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.09.2006
Aktenzeichen: XI R 51/05

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.08.2005
Aktenzeichen: 10 K 4173/02 E

Schlagzeile:

Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilabhilfebescheids

Schlagworte:

Abhilfe, Änderungsbescheid, Besteuerungsgrundlage, Einspruch, Einspruchsentscheidung, Teilabhilfebescheid, Treu und Glauben, Verböserung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Finanzamt ist auch dann noch zum Erlass einer verbösernden Einspruchsentscheidung gemäß § 367 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 berechtigt, wenn es zuvor einen Änderungsbescheid erlassen hat, in dem es dem Einspruchsbegehren teilweise entsprochen, jedoch nicht in voller Höhe abgeholfen hat (sog. Teilabhilfebescheid).

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