Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.09.2006 |
Aktenzeichen: | XI R 51/05 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.08.2005 |
Aktenzeichen: | 10 K 4173/02 E |
Schlagzeile: |
Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilabhilfebescheids
Schlagworte: |
Abhilfe, Änderungsbescheid, Besteuerungsgrundlage, Einspruch, Einspruchsentscheidung, Teilabhilfebescheid, Treu und Glauben, Verböserung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Finanzamt ist auch dann noch zum Erlass einer verbösernden Einspruchsentscheidung gemäß § 367 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 berechtigt, wenn es zuvor einen Änderungsbescheid erlassen hat, in dem es dem Einspruchsbegehren teilweise entsprochen, jedoch nicht in voller Höhe abgeholfen hat (sog. Teilabhilfebescheid).