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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.09.2006
Aktenzeichen: XI R 64/05

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.11.2005
Aktenzeichen: 7 K 4789/03 G,F

Schlagzeile:

Freiberufliche Tätigkeit eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene

Schlagworte:

Abgrenzung, Ähnlicher Beruf, Beratung, Fachkrankenpfleger, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Krankenpfleger, Selbständige Arbeit, Verfassung

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Die Tätigkeit eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene ist dem Katalogberuf des Krankengymnasten ähnlich. Es handelt sich somit um eine freiberufliche Tätigkeit.

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