Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.10.2006 |
Aktenzeichen: | III R 1/04 |
Vorinstanz: |
FG Thüringen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.10.2003 |
Aktenzeichen: | II 647/01 |
Schlagzeile: |
Kein Wegfall der Investitionszulage bei einem Strukturwandel innerhalb der Verbleibensfrist von drei Jahren
Schlagworte: |
Betriebsstätte, Investitionszulage, Strukturwandel, Verbleiben, Verbleibensfrist, Wegfall
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein Strukturwandel innerhalb der Verbleibensfrist von drei Jahren nach einer Investition in einen erhöht begünstigten Handelsbetrieb zu einem ebenfalls entsprechend begünstigten Betrieb des verarbeitenden Gewerbes führt nicht zu einem Wegfall der Investitionszulage.