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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.08.2006
Aktenzeichen: IX R 52/04

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.10.2004
Aktenzeichen: 10 K 6639/03

Schlagzeile:

Personelle Verflechtung auch dann, wenn Gesellschafter-Geschäftsführer der Besitzgesellschaft nicht vom Verbot des § 181 BGB befreit ist

Schlagworte:

Besitzgesellschaft, Betriebsaufspaltung, Geschäftsführung, Personelle Verflechtung

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

Die personelle Verflechtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit einer GmbH ist auch dann gegeben, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer der GbR, der zugleich alleiniger Geschäftsführer der GmbH ist, zwar von der GbR nicht vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit ist, aufgrund seiner beherrschenden Stellung in der GmbH aber bewirken kann, dass auf Seiten der GmbH nicht er selbst als deren Vertreter auftritt.

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