Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.09.2006 |
Aktenzeichen: | II R 37/05 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.07.2005 |
Aktenzeichen: | III 83/04 |
Schlagzeile: |
Grunderwerbsteuerfreiheit bei gemischt schenkweise erfolgendem Übergang des Gesamthandsvermögens einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf einen Gesellschafter zu Alleineigentum
Schlagworte: |
Alleineigentum, Anwachsung, Gesamthandsvermögen, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Gesellschaftsanteil, Grundbesitz, Grunderwerbsteuer, Übertragung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
1. Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft deren Gesamthandsvermögen durch Schenkung der Anteile der anderen Gesellschafter zu Alleineigentum, ist ein dabei erfolgender Übergang von Grundstücken aus dem Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des Gesellschafters nach Maßgabe des § 3 Nr. 2 und des § 6 Abs. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.
2. Liegt in einem solchen Fall eine gemischte Schenkung an den Erwerber vor, sind als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer die um den Anteil des Erwerbers am Gesellschaftsvermögen verminderten Grundbesitzwerte anzusetzen, soweit sie nach schenkungsteuerrechtlichen Grundsätzen dem entgeltlichen Teil des Erwerbs entsprechen.