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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.08.2006
Aktenzeichen: VII R 20/05

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.06.2004
Aktenzeichen: IV 22/02

Schlagzeile:

Ausfuhrerstattung: CMR-Frachtbrief ohne Unterschrift des Frachtführers

Schlagworte:

Ausfuhr, Ausfuhrerstattung, Beförderungspapier, CMR-Frachtbrief, Frachtbrief, Frachtführer, Frachtvertrag, Transport, Unterschrift, Urkunde, Ware

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Beförderungspapier ist eine Urkunde, die über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag ausgestellt worden ist und den ganzen Transportweg abdeckt; hierfür kommt ein CMR-Frachtbrief in Betracht, wenn er nach Maßgabe des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr ausgestellt ist. Ein Frachtbrief, der die in Art. 6 Abs. 1 des Übereinkommens vorgesehenen Angaben nur teilweise enthält, ist jedenfalls dann kein Beförderungspapier, wenn die Unterschrift des Frachtführers fehlt.

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