Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Gesetzgeber Bund
Art des Dokuments: Gesetz
Datum: 15.07.2006
Aktenzeichen: BGBl 2006 I S. 1614

Schlagzeile:

Europäische Kommission genehmigt Investitionszulagengesetz 2007

Schlagworte:

Investitionszulage, Investitionszulagengesetz 2007

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Europäische Kommission hat am 06.12.2006 das „Investitionszulagengesetz 2007“ (InvZulG 2007) vollständig genehmigt. Mit der Genehmigung tritt das InvZulG 2007, mit dem die Investitionszulage in den neuen Bundesländern fortgeführt wird, in Kraft.
Damit kann die Förderung von Erstinvestitionsvorhaben, mit denen der Investor nach dem 20.07.2006 begonnen hat, in den neuen Ländern und Teilen des Landes Berlin in den Jahren 2007 bis 2009 auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt werden. Die Investitionszulage konzentriert sich als regionale Beihilfe auf das verarbeitende Gewerbe sowie die produktionsnahen Dienstleistungen und fördert erstmalig auch das Beherbergungsgewerbe.

Das Investitionszulagengesetz 2007 soll einen wichtigen Beitrag zum weiteren wirtschaftlichen Aufbau Ostdeutschlands leisten und weiterhin einen Anreiz bieten für betriebliche Investitionen im Fördergebiet. Das jährliche Fördervolumen der Investitionszulage wird rund 580 Mio. Euro betragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen