Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.12.2006 |
Aktenzeichen: | 14 U 73/06 |
Schlagzeile: |
Haushaltsführungsschaden.
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Zu den Anforderungen ausreichender Substanz bei der Darlegung eines Haushaltsführungsschadens.
Der Geschädigte muss im Einzelnen darlegen, welche Tätigkeiten, die vor dem Unfall im Haushalt verrichtet wurden, unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeübt werden können. Ein bloßer allgemeiner Verweis auf eine bestimmte prozentuale Minderung der Erwerbsfähigkeit oder der Fähigkeit zur Haushaltsführung genügt nicht.