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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.12.2006
Aktenzeichen: 16 U 127/06

Schlagzeile:

Feststellungsklage im Bauprozess

Schlagworte:

Bauprozess, Feststellungsklage

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Für eine Feststellungsklage im Bauprozess besteht in der Regel kein Rechts schutzbedürfnis, weil entscheidende Fragen (Schadenshöhe, Möglichkeit der Beseitigung des Mangels, Unverhältnismäßigkeit) nicht geklärt werden und deshalb nicht zu erwarten ist, dass der Streit zur Höhe ohne einen weiteren Prozess beendet wird.

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