Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.12.2006 |
Aktenzeichen: | 16 U 127/06 |
Schlagzeile: |
Feststellungsklage im Bauprozess
Schlagworte: |
Bauprozess, Feststellungsklage
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Für eine Feststellungsklage im Bauprozess besteht in der Regel kein Rechts schutzbedürfnis, weil entscheidende Fragen (Schadenshöhe, Möglichkeit der Beseitigung des Mangels, Unverhältnismäßigkeit) nicht geklärt werden und deshalb nicht zu erwarten ist, dass der Streit zur Höhe ohne einen weiteren Prozess beendet wird.