Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 04.01.2007 |
Aktenzeichen: | 15 W 51/06 |
Schlagzeile: |
Schmerzensgeld, Augenverletzung, Sehfähigkeit
Schlagworte: |
Augenverletzung, Schmerzensgeld, Sehfähigkeit
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Bei Verlust der Sehfähigkeit eines Auges um 80 % mit möglicher weiterer Verschlechterung aufgrund eines unprovozierten Faustschlages ist das dem u. a. seelisch erheblich beeinträchtigten Tatopfer zustehende Schmerzensgeld auf 25.000 EURO zu bemessen