Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.09.2006 |
Aktenzeichen: | X R 3/05 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.12.2004 |
Aktenzeichen: | 8 K 327/01 |
Schlagzeile: |
Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen, wenn der Ehegatte Gesellschafter-Geschäftsführer ist
Schlagworte: |
Altersvorsorge, Drittaufwand, Geschäftsführer, GmbH, Kürzung, Sonderausgabe, Vorwegabzug
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Sagt die GmbH nur einem ihrer beiden zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer eine Altersversorgung zu, so ist der diesem Gesellschafter-Geschäftsführer zustehende Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen auch dann um 16 Prozent des Geschäftsführergehalts zu kürzen, wenn es sich bei dem anderen Gesellschafter-Geschäftsführer um den mit ihm zusammenveranlagten Ehegatten handelt.
Wichtiger Hinweis: Zur Anwendung des BFH-Urteils hat das Bundesfinanzministerium mit BMF-Schreiben vom 22. Mai 2007 (Aktenzeichen IV C 8 - S 2221/07/0002) Stellung bezogen.