Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.09.2006
Aktenzeichen: V R 57/05

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.04.2005
Aktenzeichen: 1 K 861/03

Schlagzeile:

Steuerbefreiung für Umsätze aus der Abgabe von Mahlzeiten an Studenten durch ein Studentenwerk

Schlagworte:

Begünstigter Zweck, gemeinnützige Zwecke, Mahlzeiten, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, Studentenwerk, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Erfüllen die Umsätze aus der Abgabe von Mahlzeiten an Studenten durch eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, der die soziale Betreuung und Förderung der Studenten obliegt (Studentenwerk), nicht die Voraussetzungen des § 4 Nr. 23 UStG 1993, sind diese Verpflegungsleistungen nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei. Gleiches gilt für Verpflegungsleistungen an Bedienstete der Einrichtung, die zur Durchführung der Aufgaben der sozialen Betreuung und Förderung der Studenten am Hochschulort tätig sind.

Siehe BMF-Schreiben vom 27.09.2007, Az: IV A 6 - S 7175/07/0003.

zur Suche nach Steuer-Urteilen