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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.11.2006
Aktenzeichen: VII R 68/05

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.11.2004
Aktenzeichen: 6 K 547/98

Schlagzeile:

Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei fehlender Handlungsfähigkeit - Regelungsgegenstand von Abrechnungsbescheiden

Schlagworte:

Abrechnung, GmbH, Körperschaftsteuer, Löschung, Nichtigkeit, Steuerbescheid, Verfahrensrecht, Zahlungsverjährung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Eine Pfändungsverfügung des Finanzamts gegen einen Dritten unterbricht die Zahlungsverjährung auch dann, wenn der Vollstreckungsschuldner in dem betreffenden Zeitpunkt keine passive Handlungsfähigkeit besitzt.

Wichtiger Hinweis: Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1324/07 ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 23.8.2007):
Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei fehlender Handlungsfähigkeit - Regelungsgegenstand von Abrechnungsbescheiden
- Verfassungsbeschwerde -
AO § 218 Abs 2; AO § 228; AO § 231 Abs 1 S 1; AO § 367 Abs 2 S 1; FGO § 96 Abs 1; FGO § 123 Abs 1 S 1
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 21.11.2006 (VII R 68/05)

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