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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 16.03.2006
Aktenzeichen: 27 W 11/06

Schlagzeile:

Prozesskostenhilfe, Unterbrechung, Insolvenz

Schlagworte:

Insolvenz, Prozesskostenhilfe, Unterbrechung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird unterbrochen, wenn über das Vermögen derjenigen Partei, die die Prozesskostenhilfe beantragt hat, nach Eintritt der Rechtshängigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird

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