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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.03.2006
Aktenzeichen: 27 U 169/05

Schlagzeile:

Insolvenzanfechtung, Gläubigerbenachteiligung, Inkongruenz, Umsatzsteuer

Schlagworte:

Gläubigerbenachteiligung, Inkongruenz, Insolvenzanfechtung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1.

Die Pfändung eines Kontoguthabens ist auch dann gläubigerbenachteiligt i.S.v. § 129 InsO, wenn das gepfändete Kontoguthaben im Wesentlichen aus einer Straftat i.S.v. § 261 Abs. 1 StGB stammt.

2.

Die Zwangsvollstreckung ist auch dann inkongruent i.S.v. § 131 InsO, wenn sie durch den Steuerfiskus erfolgt.

3.

Das Land, das Forderungen auf Umsatzsteuer beigetrieben hat, ist Rückgewährschuldner i.S.v. § 143 InsO auch hinsichtlich des Umsatzsteueranteils, der dem Bund zusteht

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