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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.02.2006
Aktenzeichen: 28 U 217/04

Schlagzeile:

Einrede der Verjährung; neues Verteidigungsmittel; schriftliche Entscheidung des Versicherers

Schlagworte:

Entscheidung, Verjährung, Verteidigungsmittel

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Eine erst in zweiter Instanz erhobene Verjährungseinrede ist zuzulassen, wenn die zugrundeliegenden Tatsachen unstreitig sind

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