Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.02.2006 |
Aktenzeichen: | 28 U 217/04 |
Schlagzeile: |
Einrede der Verjährung; neues Verteidigungsmittel; schriftliche Entscheidung des Versicherers
Schlagworte: |
Entscheidung, Verjährung, Verteidigungsmittel
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Eine erst in zweiter Instanz erhobene Verjährungseinrede ist zuzulassen, wenn die zugrundeliegenden Tatsachen unstreitig sind