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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.06.2005
Aktenzeichen: 9 U 201/04

Schlagzeile:

Abfindung, Agenturleiter, Vertreter, Vertrauen, Schaden, Schmerzensgeld

Schlagworte:

Abfindung, Agenturleiter, Schaden, Schmerzensgeld, Vertrauen, Vertreter

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Verhandelt jemand für einen Versicherer mit einem ehemaligen Agenturleiter der Versicherung eine Abfindungsregelung, scheidet dessen persönliche Inanspruchnahme auf Zahlung eines Schmerzensgeldes aus, wenn der potentielle Abfindungsgläubiger einen Zusasmmenbruch erleidet, weil der Versicherer nur eine Abfindung zahlen will, die den in den Abfindungsverhandlungen vermeintlich fixierten Abfindungsbetrag um ein Vielfaches unterschreitet (kein Schmerzensgeld wegen gescheiterter Vergleichsverhandlungen)

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