Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.01.2007 |
Aktenzeichen: | 17 K 2300/04 E |
Schlagzeile: |
Aufteilung von Werbungskosten (Vermögensverwaltungsgebühren) auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
Schlagworte: |
Aufteilung, Kapitalvermögen, Private Veräußerungsgeschäfte, Vermögensverwaltungsgebühren, Werbungskosten
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Vermögensverwaltungskosten sind auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Veräußerung von Wertpapieren innerhalb eines Jahres) aufzuteilen. Die den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften zugeordneten Aufwendungen sind nur eingeschränkt mit anderen Einkünften verrechenbar.
Diese Notwendigkeit der Aufteilung besteht, auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Aufwendungen voll abzugsfähig seien, die nicht nur der Erzielung von Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern daneben auch der Erzielung von steuerfreien Veräußerungsgewinnen (Veräußerung nach mehr als einem Jahr) dienten.
Die Revision wurde zugelassen.