Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.06.2006 |
Aktenzeichen: | 5 K 3906/05 |
Schlagzeile: |
Kein Anspruch auf Erstattung bzw. Anrechnung der Kapitalertragsteuer bei Abgabe einer Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz
Schlagworte: |
Kapitaleinkünfte, Kapitalertragsteuer, Steueramnestie
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Bei Abgabe einer Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz besteht kein Anspruch auf Erstattung bzw. Anrechnung der in 2004 für die Jahre 1993 bis 2002 erhobenen Abzugssteuern.
Siehe die Kurzinformation Einkommensteuer 010/2007 der OFD Rheinland vom 16.01.2007.