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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.11.2006
Aktenzeichen: VIII R 47/05

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.04.2005
Aktenzeichen: I 110/2003

Schlagzeile:

Umfang der Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung von Mitunternehmeranteilen nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

Schlagworte:

Anteilsübertragung, Gewerbesteuer, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Stille Reserven, Verschmelzung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Wird eine Betriebskapitalgesellschaft auf die Besitzpersonengesellschaft (KG) verschmolzen und innerhalb von fünf Jahren nach dem Vermögensübergang ein Mitunternehmeranteil an der KG veräußert, so unterliegt der Teil des Veräußerungsgewinns, der auf das Vermögen entfällt, das der KG (aufnehmender Rechtsträger) bereits vor der Umwandlung gehörte, nicht nach § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 der Gewerbesteuer (Bestätigung der Rechtsprechung).

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