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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 26.01.2007
Aktenzeichen: IV A 4 - S 0062 - 1/07

Schlagzeile:

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Schlagworte:

Abgabenordnung, Anwendungserlass, Aussetzung des Verfahrens, Bekanntgabe, Einspruchsentscheidung, illegale Beschäftigung, Rechtsbehelf, Ruhen des Verfahrens, Schlichte Änderung, Schwarzarbeit, Steuergeheimnis, Zustellung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 15. Juli 1998 (BStBl I S. 630), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2006 geändert worden ist, wird mit sofortiger Wirkung in folgenden Punkten geändert:

1. Nach Nummer 8.8 der Regelung zu § 30 wird eine neue Nummer 8.9 angefügt (Durchbrechung des Steuergeheimnisses).
2. Die Regelung zu § 31a (wird geändert (Zuständige Stellen für die Prüfung und Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, Mitteilungen, Verfahren FKS).
3. Die Regelung zu § 122 wird geändert (Förmliche Bekanntgabe, Zustellung).
4. In Nummer 2.4 der Regelung zu § 175 - Einkommensteuer - wird das fünfte Tiret neu gefasst (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
5. In Nummer 2 der Regelung zu § 347 wird der dritte Satz neu gefasst (Schlichte Änderung).
6. Nummer 2 der Regelung zu § 363 wird neu gefasst (Verfahrensaussetzung oder Verfahrensruhe).
7. Nummer 6 der Regelung zu § 367 wird durch neue Nummern 6 und 7 ersetzt (Einspruchsentscheidung).

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