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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.12.2006
Aktenzeichen: 1 K 1185/05

Schlagzeile:

Kürzung des der Kapitalertragsteuer unterliegenden Gewinns eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) durch Verluste aus früheren Jahren

Schlagworte:

Betrieb gewerblicher Art, Gewinn, Kapitalertragsteuer, Verlust

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 18/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Kürzung des der Kapitalertragsteuer unterliegenden Gewinns eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) durch Verluste aus früheren Jahren?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 4; EStG § 43 Abs 1 Nr 7c; EStG § 20 Abs 1 Nr 10b
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 20.12.2006 (1 K 1185/05)

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