Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.12.2006 |
Aktenzeichen: | 1 K 1185/05 |
Schlagzeile: |
Kürzung des der Kapitalertragsteuer unterliegenden Gewinns eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) durch Verluste aus früheren Jahren
Schlagworte: |
Betrieb gewerblicher Art, Gewinn, Kapitalertragsteuer, Verlust
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 18/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Kürzung des der Kapitalertragsteuer unterliegenden Gewinns eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) durch Verluste aus früheren Jahren?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 4; EStG § 43 Abs 1 Nr 7c; EStG § 20 Abs 1 Nr 10b
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 20.12.2006 (1 K 1185/05)