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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.08.2005
Aktenzeichen: 8 K 396/02

Schlagzeile:

Aufteilung der Werbungskosten bei einem Haus, in dem sich vermietete Ladengeschäfte und die eigengenutzte Wohnung befinden

Schlagworte:

Aufteilungsmaßstab, gemischt genutztes Grundstück, Nutzflächenverhältnis, Umsatzschlüssel, Werbungskosten

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 26/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2006):
Aufteilungsmaßstab für gebäudebezogenen Aufwand bei gemischt genutzten Gebäuden: Aufteilung des gebäudebezogenen Aufwands bei einem teils fremd genutzten, teils eigen genutzten Gebäude (EG vermietete Ladengeschäfte, OG eigen genutzte Wohnung) nach dem Umsatzschlüssel und nicht nach dem Verhältnis der eigen genutzten zu den durch Fremdvermietung genutzten Flächen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 16.8.2005 (8 K 396/02)

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