Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.11.2006 |
Aktenzeichen: | 15 K 637/04 F |
Schlagzeile: |
Keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn eine Gebietskörperschaft einen dauerhaft defizitären Betrieb gewerblicher Art unterhält
Schlagworte: |
Betrieb gewerblicher Art, Dauerdefizitärer Betrieb, verdeckte Gewinnausschüttung, Verlustfeststellung
Wichtig für: |
Kommunen
Kurzkommentar: |
Keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn eine Gebietskörperschaft einen dauerhaft defizitären Betrieb gewerblicher Art unterhält.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 5/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2007):
1. (Erstmalige) Verlustfeststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist bei erstmaliger Veranlagung eines dauerdefizitären Betriebes gewerblicher Art?
2. Halten eines dauerdefizitären Betriebes gewerblicher Art als verdeckte Gewinnausschüttung?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 3 S 2; KStG § 4; EStG § 10d Abs 4; EStG § 10d Abs 3; AO § 181 Abs 5 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2006 (15 K 637/04 F)