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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.11.2006
Aktenzeichen: 15 K 637/04 F

Schlagzeile:

Keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn eine Gebietskörperschaft einen dauerhaft defizitären Betrieb gewerblicher Art unterhält

Schlagworte:

Betrieb gewerblicher Art, Dauerdefizitärer Betrieb, verdeckte Gewinnausschüttung, Verlustfeststellung

Wichtig für:

Kommunen

Kurzkommentar:

Keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn eine Gebietskörperschaft einen dauerhaft defizitären Betrieb gewerblicher Art unterhält.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 5/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2007):
1. (Erstmalige) Verlustfeststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist bei erstmaliger Veranlagung eines dauerdefizitären Betriebes gewerblicher Art?
2. Halten eines dauerdefizitären Betriebes gewerblicher Art als verdeckte Gewinnausschüttung?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 3 S 2; KStG § 4; EStG § 10d Abs 4; EStG § 10d Abs 3; AO § 181 Abs 5 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2006 (15 K 637/04 F)

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