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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.05.2005
Aktenzeichen: 9 U 18/05

Schlagzeile:

sittenwidrige Schädigung, Zeugen, Anfechtung, Prozessvergleich, Kostenerstattungsanspruch

Schlagworte:

Anfechtung, Kostenerstattungsanspruch, Prozessvergleich, Schädigung, Zeugen

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Falsche Angaben eines vermeintlichen Zeugen, die einer Partei eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits dazu verhelfen sollen, einen Prozessvergleich wirksam anzufechten, können als sittenwidrige Schädigung der anderen Partei des Arbeitsgerichtsverfahrens Schadensersatzansprüche (hier: wegen weiterer Anwaltskosten bei Fortsetzung des Arbeitsrechtsstreits) begründen. Die Regelung des § 12 a Abs. 1 ArbGG (kein Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei) entlastet den sittenwidrigen Schädiger nicht.

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