Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.05.2005 |
Aktenzeichen: | 9 U 18/05 |
Schlagzeile: |
sittenwidrige Schädigung, Zeugen, Anfechtung, Prozessvergleich, Kostenerstattungsanspruch
Schlagworte: |
Anfechtung, Kostenerstattungsanspruch, Prozessvergleich, Schädigung, Zeugen
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Falsche Angaben eines vermeintlichen Zeugen, die einer Partei eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits dazu verhelfen sollen, einen Prozessvergleich wirksam anzufechten, können als sittenwidrige Schädigung der anderen Partei des Arbeitsgerichtsverfahrens Schadensersatzansprüche (hier: wegen weiterer Anwaltskosten bei Fortsetzung des Arbeitsrechtsstreits) begründen. Die Regelung des § 12 a Abs. 1 ArbGG (kein Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei) entlastet den sittenwidrigen Schädiger nicht.