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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.10.2005
Aktenzeichen: 4 K 1598/03

Schlagzeile:

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

Schlagworte:

Bemessungsgrundlage, Erbbaurecht, Erbbauzins, Gegenleistung, Grunderwerbsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 63/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.12.2006):
Gehört bei einem entgeltlichen Erwerb des noch bestehenden Erbbaurechts durch den erbbauverpflichteten Grundstückseigentümer der kapitalisierte zukünftige Erbbauzins zu der Gegenleistung im Sinne des § 9 GrEStG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GrEStG § 9 Abs 2 Nr 2; GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1; GrEStG § 8 Abs 1; GrEStG § 2 Abs 2 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 19.10.2005 (4 K 1598/03)

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