Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Gesetzentwurf
Datum: 14.02.2007
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Regierungsentwurf des „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“

Schlagworte:

Ehrenamtliche Tätigkeit, Gemeinnützigkeitsrecht, Spende, Stiftung, Übungsleiterprivileg, Verein

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundeskabinett hat am 14.02.2007 dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ("Hilfen für Helfer") zugestimmt.

Die Bundesregierung schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger zu regeln und Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und schlicht die Menschen, die sich engagieren, zu unterstützen. Damit soll ein konkretes Zeichen der Anerkennung für die Leistung dieser Menschen gegeben werden.

Besonders hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:
- Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 € jährlich.
- Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrags von 1.848 € auf 2.100 €.
- Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug von Spenden auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke.
- Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf jeweils 35.000 € Einnahmen im Jahr. Die Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug dieser Unternehmen wird entsprechend angehoben.
- Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen auch bei Gegenleistungen (z.B. Freikarten).
- Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden) von 307.000 € auf 750.000 €.
- Bessere Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht

zur Suche nach Steuer-Urteilen