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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.11.2006
Aktenzeichen: VIII R 81/04

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.11.2004
Aktenzeichen: 11 K 2702/02 E

Schlagzeile:

Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht

Schlagworte:

Ausland, Festsetzungsfrist, Hinzuschätzung, Kapitaleinkünfte, Mitwirkungspflicht, Schätzung, Steuerhinterziehung

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Die subjektiven und objektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung gemäß §§ 169 Abs. 2 Satz 2, 370 AO 1977 sind dem Grunde nach auch bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten immer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen. Dies gilt auch für die Verletzung sog. erweiterter Mitwirkungspflichten bei internationalen Steuerpflichten nach § 90 Abs. 2 AO 1977.

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