Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.01.2007 |
Aktenzeichen: | 7 K 2490/04 F |
Schlagzeile: |
Umfang der gesonderten Feststellung bei ausländischen Verlusten gem. § 2a EStG
Schlagworte: |
Anteilsveräußerung, Ausland, ausländischer Verluste, Betriebsstätte, Gesonderte Feststellung, Personengesellschaft, Verlust
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 25/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Zurechnung bislang abgezogener Verluste bei Veräußerung der Anteile an einer inländischen Personengesellschaft, die Inhaberin einer ausländischen Betriebsstätte ist? Gesonderte Feststellung einer möglichen Hinzurechnung nach § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG beim Beigeladenen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 2a Abs 4 Nr 2; AO § 180 Abs 5 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 17.1.2007 (7 K 2490/04 F)