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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.04.2005
Aktenzeichen: 21 U 149/04

Schlagzeile:

Zur Auslegung der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz in einem Titel

Schlagworte:

Auslegung, Basiszinssatz, Titel

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Die Antragstellung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz muss vom Antragsgegner und vom Gericht in der Regel dahin verstanden werden, dass der Antragsteller in Anlehnung an § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Verzinsung in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz begehrt.

2. Spricht das Gericht 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu, hat das Vollstreckungsorgan den Titel dahin zu verstehen, dass der gesetzliche Zinssatz gemäß § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB gemeint ist. Das gilt auch dann, wenn die Formulierung in einem Prozessvergleich enthalten ist.

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