Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Gesetzentwurf
Datum: 05.02.2007
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Entwurf des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (FRUG)

Schlagworte:

Finanzmarkt, Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz, Investmentfonds, Wertpapier

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz – FRUG) verabschiedet.

Mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz, einem Artikelgesetz, wird die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente in nationales Recht umgesetzt. Mit diesem Gesetzesvorhaben wird die Umsetzung des EU-Aktionsplanes Finanzdienstleistungen in das deutsche Recht – soweit der Wertpapierbereich betroffen ist – abgeschlossen.

Seit April 2004 wurden insgesamt fünf Gesetzgebungsvorhaben in Angriff genommen. Die Umsetzung der EU-Marktmissbrauchs-, Prospekt-, Übernahme- und Transparenzrichtlinie in nationales Recht ist abgeschlossen. Das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz soll am 1. November 2007 in Kraft treten.

Wesentliche Änderungen aufgrund des Entwurfs eines Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes:

Die Anlageberatung, die Vermittlung von Investmentfonds, Dienstleistungen im Zusammen­hang mit Warenderivaten und der Betrieb eines multilateralen Handelssystems werden künftig eigenständige Wertpapierdienstleistungen sein. Sie unterliegen damit einerseits der vollen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Andererseits profitieren diese Anbieter auch bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen von dem erweiterten europäischen Pass der EU-Finanzmarktrichtlinie. Europäischer Pass bedeutet, dass die Zulassung einer Wertpapierfirma in einem Mitgliedstaat in allen anderen Mitgliedstaaten gültig ist.

Handelsplattformen, das sind Börsen, multilaterale Handelssysteme und Internalisierungssysteme, werden neuen Vorgaben unterworfen. Den Schwerpunkt bildet hierbei die Einführung von einheitlichen Regelungen zur Vorhandelstransparenz (Veröffentlichung der aktuellen Geld- und Briefkurse und der Tiefe der Handelspositionen zu diesen Kursen) und zur Nachhandelstransparenz (d.h. die Veröffentlichung der Preise und Umsätze der an den Handelsplattformen abgeschlossenen Geschäfte). Gänzlich neu im deutschen Recht sind die Anforderungen zur Vorhandelstransparenz.

Bei der Ausführung von Wertpapiergeschäften ergeben sich für die Finanzdienstleistungsindustrie neue Anforderungen im Bereich der Organisation, der Wohlverhaltensregeln und der Pflicht zur bestmöglichen Ausführung. Bei den organisatorischen Vorgaben liegt ein Schwergewicht beim Management von Interessenkonflikten. Die Wohlverhaltensregeln betreffen insbesondere Informationspflichten, aber auch die Geeignetheitsprüfung von Wertpapiergeschäften für die Kunden. Bei Beratungsdienstleistungen müssen die Geschäfte den Anlagezielen, den finanziellen Verhältnissen und dem Erfahrungsschatz des Kunden entsprechen. Die Pflicht zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen umfasst die Bereithaltung eines Systems, das zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen in der Lage ist.

Personen, die lediglich Anlageberatung und Vermittlung in Bezug auf Investmentfondsanteile betreiben, werden nicht als Wertpapierfirma eingestuft. Sie unterliegen lediglich der Registrierungspflicht nach der Gewerbeordnung. Da diese Personen mit Investmentfondsanteilen standardisierte Produkte vermitteln, die einer besonderen Überwachung unterliegen, und keine Kundengelder in Empfang nehmen dürfen, ist eine Vollaufsicht als Wertpapierfirma nicht angezeigt.

zur Suche nach Steuer-Urteilen