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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.01.2007
Aktenzeichen: VII R 7/06

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.10.2004
Aktenzeichen: 5 K 5038/02

Schlagzeile:

Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren

Schlagworte:

Aufrechnung, Insolvenz, Umsatzsteuer, Vorsteuervergütung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Will das Finanzamt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch des Schuldners erklären und setzt sich dieser Anspruch sowohl aus vor als auch aus nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vorsteuerabzugsbeträgen zusammen, hat das Finanzamt sicherzustellen, dass die Aufrechnung den Vorsteuervergütungsanspruch nur insoweit erfasst, als sich dieser aus Vorsteuerbeträgen zusammensetzt, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind. Dies geschieht, indem im Rahmen der Saldierung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG die für den Besteuerungszeitraum berechnete Umsatzsteuer vorrangig mit vor Insolvenzeröffnung begründeten Vorsteuerabzugsbeträgen verrechnet wird (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193).

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