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Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.10.2006
Aktenzeichen: II 239/2006

Schlagzeile:

Kindergeld für Rumänen, der als Abkömmling eines Spätaussiedlers abgelehnt worden war

Schlagworte:

Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausländer, Kindergeld, Spätaussiedler

Wichtig für:

Ausländer, Spätaussiedler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 93/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2006):
Kindergeld für Rumänen, der als Abkömmling eines Spätaussiedlers nach § 15 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz abgelehnt worden war, aber einen erlaubten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik und später die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt? Kann die vom BVerfG im Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97 speziell zum § 1 Abs. 3 BKGG getroffene Regelung auch auf die Anwendungsfälle des (wortgleichen) § 62 Abs. 2 EStG übertragen werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 62 Abs 2 S 1; BKGG § 1 Abs 3; AuslG § 69 Abs 3; BVFG § 15 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 10.10.2006 (II 239/2006)

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