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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.12.2006
Aktenzeichen: 13 K 5352/01 F

Schlagzeile:

Ausgleichs- und Abzugsfähigkeit von Verlusten im Sonderbetriebsvermögen

Schlagworte:

Ausland, Betriebsstätte, Sonderbetriebsvermögen, Verlust

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 16/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Ausgleichs- und Abzugsfähigkeit von Verlusten im Sonderbetriebsvermögen:
Sind die abkommensrechtlichen Grundsätze zur tatsächlichen Zugehörigkeit einer Zinsforderung und Darlehensforderung im Sinne des Betriebsstättenvorbehalts (Art. 11 Abs. 1, Art. 13 Abs. 3 DBA-Spanien) im Rahmen des § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
DBA ESP Art 11; DBA ESP Art 13; EStG § 2a Abs 1 Nr 2; AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 15
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 12.12.2006 (13 K 5352/01 F)

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