Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.11.2006 |
Aktenzeichen: | 1 K 1078/05 |
Schlagzeile: |
Grobes Verschulden des Steuerberaters bei unterbliebener Frage nach Krankheitskosten
Schlagworte: |
Änderung, Berichtigung, Grobes Verschulden, Neue Tatsache, Steuerberater
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Steuerberater
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 32/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Steht grobes Verschulden des Steuerberaters der nachträglichen Änderung bestandskräftiger Bescheide zur Berücksichtigung von Zahnbehandlungskosten als außergewöhnliche Belastung entgegen, da er trotz Erwähnung von Krankheitskosten in der Anleitung zur ESt-Erklärung seine Mandantin wegen der hohen zumutbaren Eigenbelastung nicht nach derartigen Aufwendungen gefragt hatte?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 173 Abs 1 Nr 2; EStG § 33
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 29.11.2006 (1 K 1078/05)