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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 14.02.2007
Aktenzeichen: IV C 3 - S 2256 - 12/07

Schlagzeile:

Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 Einkommensteuergesetz (EStG)

Schlagworte:

Nichtanwendungserlass, Spekulation, Veräußerungsgeschäft, Verlustverrechnung, Verrechenbarkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Zur Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) nimmt das Bundesfinanzministerium in seinem BMF-Schreiben Stellung. Konkret geht es um die Anwendung des BFH-Urteils vom 22. September 2005 (Aktenzeichen IX R 21/04). Das Urteil ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden (sog. Nichtanwendungserlass). Bei der Verlustverrechnung findet weiterhin Randziffer 42 des BMF-Schreibens vom 5. Oktober 2000 (Aktenzeichen IV C 3 - S 2256 - 263/00) Anwendung.

Hintergrund: Der BFH vertritt im Urteil vom 22. September 2005 die Auffassung, dass über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, erst im Jahr ihrer Verrechnung zu entscheiden sei. Ein gesondertes Feststellungsverfahren sehe die Vorschrift hierfür nicht vor.

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