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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.12.2006
Aktenzeichen: V R 2/05

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.11.2004
Aktenzeichen: 16 K 61/04

Schlagzeile:

Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage nach Beendigung der Organschaft

Schlagworte:

Ablaufhemmung, Bemessungsgrundlage, Berichtigung, Festsetzungsfrist, Konkurs, Organschaft, Umsatzsteuer, Verjährung, Vorsteuerberichtigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Wird das Entgelt für eine während des Bestehens einer Organschaft bezogene Leistung nach Beendigung der Organschaft uneinbringlich, ist der Vorsteuerabzug nicht gegenüber dem bisherigen Organträger, sondern gegenüber dem im Zeitpunkt des Uneinbringlichwerdens bestehenden Unternehmen – dem früheren Organ – zu berichtigen.

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