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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.11.2006
Aktenzeichen: V R 9/04

Vorinstanz:

FG Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.12.2003
Aktenzeichen: 1 K 2814/01

Schlagzeile:

Verwendung von Leistungsbezügen zur Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen für die Erschließungsleistung gemäß § 124 BauGB

Schlagworte:

Erschließung, Grundstück, Steuerfreie Ansprüche, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Zuschuss

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Leistungen, die ein Erschließungsträger in der Rechtsform einer GmbH zur Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen bezieht, werden für die durch Erschließungsvertrag gemäß § 124 BauGB geschuldete Erschließungsleistung dieser GmbH verwendet.

Siehe BMF-Schreiben vom 25.09.2007, Az: IV A 5 - S 7200/07/0019.

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