Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.11.2006 |
Aktenzeichen: | V R 9/04 |
Vorinstanz: |
FG Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.12.2003 |
Aktenzeichen: | 1 K 2814/01 |
Schlagzeile: |
Verwendung von Leistungsbezügen zur Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen für die Erschließungsleistung gemäß § 124 BauGB
Schlagworte: |
Erschließung, Grundstück, Steuerfreie Ansprüche, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Zuschuss
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Leistungen, die ein Erschließungsträger in der Rechtsform einer GmbH zur Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen bezieht, werden für die durch Erschließungsvertrag gemäß § 124 BauGB geschuldete Erschließungsleistung dieser GmbH verwendet.
Siehe BMF-Schreiben vom 25.09.2007, Az: IV A 5 - S 7200/07/0019.