Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.06.2005 |
Aktenzeichen: | 1 K 6435/02 L |
Schlagzeile: |
Ordnungsmäßigkeit eines aus dem Terminkalender des Arbeitnehmers nachträglich in Form einer Excel-Tabelle erstellten Fahrtenbuchs
Schlagworte: |
1 v. H. - Regelung, Ein-Prozent-Regelung, Fahrtenbuch, Geldwerter Vorteil, PKW-Überlassung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 76/06 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Kann ein im Zusammenhang mit den Uraufzeichnungen aus dem Terminkalender des Arbeitnehmers nachträglich in Form einer Excel-Tabelle erstelltes Fahrtenbuch als ordnungsgemäß der Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen Überlassung eines Firmenfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Privatfahrten zu Grunde gelegt werden (vgl. a. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 8 Abs 2 S 4; EStG § 19 Abs 1 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 8.6.2005 (1 K 6435/02 L)
Aktuelle Ergänzung: Der Verfahren ist nach einer Mitteilung des BFH erledigt durch Löschung in den Registern.