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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 26.02.2007
Aktenzeichen: IV C 2 - S 2230 - 46/06 / IV C 3 - S 2190 - 18/06

Schlagzeile:

Ertragsteuerliche Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge

Schlagworte:

Aufteilung, Ertragsteuer, Kaufpreis, Kaufpreisaufteilung, Vorweggenommene Erbfolge

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium befasst sich in seinem BMF-Schreiben mit der ertragsteuerlichen Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge. Konkret geht es um die Aufteilung eines Veräußerungs- und Anschaffungsvorgangs in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil.

Hintergrund: Der BFH hatte mit Urteil vom 27. Juli 2004 entschieden, dass grundsätzlich die von Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter – auch im Falle der gemischten Schenkung – der Besteuerung zu Grunde zu legen ist.

Nach Textziffer 14 des BMF-Schreibens vom 13. Januar 1993 war im Falle einer teilentgeltlichen Übertragung von mehreren Wirtschaftsgütern das Verhältnis der Verkehrswerte für die Aufteilung der Anschaffungskosten maßgeblich. Bei sog. Mischvermögen war nach Textziffer 47 das Entgelt vorweg nach dem Verhältnis der Verkehrswerte des Betriebsvermögens und der privaten Wirtschaftsgüter aufzuteilen. An dieser Auffassung wird nicht mehr festgehalten. Dies gilt in allen noch offenen Fällen.

Das BMF-Schreiben enthält die Neufassung der betroffenen Textziffern 14 und 47 des BMF-Schreibens vom 13. Januar 1993.

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