Quelle: |
Deutscher Bundestag |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 12.01.2007 |
Aktenzeichen: | 16/4028 |
Schlagzeile: |
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
Schlagworte: |
Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, Gesetzesvorhaben
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Mit der Bundestagsdrucksache 16/4028 wird der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht
Hinweis: Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes ist mit der Bundestagsdrucksache 16/4037 vom 16.01.2006 veröffentlicht worden.
Hintergrund: Ziel des Entwurfs ist es, einheitliche Regelungen für den Wertpapierhandel zu schaffen. Geplant ist unter anderem, für so genannte Handelsplattformen künftig umfangreiche Anforderungen an die Transparenz vor sowie nach dem Handel mit börsennotierten Aktien festzulegen. Als Handelsplattformen gelten Börsen, multilaterale Handelssysteme, die nicht den Börsenregeln unterliegen, sowie so genannte Internalisierungssysteme, bei denen Banken oder Brokerhäuser regelmäßig hausintern Kundenaufträge ausführen. Zur Transparenz zählt für die Regierung, dass verbindliche Kursangebote gemacht werden müssen. Darüber hinaus enthält der Entwurf Verhaltensregeln gegenüber den Kunden. Dabei geht es zum einen um Pflichten im Zusammenhang mit der Risikokontrolle oder Innenrevision sowie um Pflichten beim Umgang mit Interessenkonflikten. Die "Wohlverhaltensregeln" im Verhältnis zum Kunden betreffen die Informationen vor Abschluss eines Wertpapiergeschäfts. Die Pflicht zur "bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen" soll vorgeben, dass der Wertpapierdienstleister bei einem Auftrag den "kundengünstigsten Weg" im Hinblick auf Kosten, Schnelligkeit und Verfahren der Abwicklung wählt.