Quelle: |
Deutscher Bundestag |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 16.01.2007 |
Aktenzeichen: | 16/4036 |
Schlagzeile: |
Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Einführung von Reits
Schlagworte: |
Gesetzesvorhaben, Real Estate Investment Trust, REITs
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Die Bundestags-Drucksache enthält die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (sog. Reits – Real Estate Investment Trusts).
Hinweis: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist mit der Bundestags-Drucksache 16/4026 vom 12.01.2007 veröffentlicht worden.
Hintergrund: Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf eine Lücke bei der indirekten Immobilienanlage schließen, um Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen europäischen Finanz- und Immobilienstandorten zu erreichen. Mit dem Reits-Status ist ihren Plänen zufolge eine Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer verbunden, wenn die Aktiengesellschaft hohe Ausschüttungen von mindestens 90 Prozent der Erträge vornimmt und mindestens 75 Prozent der Einkünfte aus Immobilien erzielt. Die Reits-AG soll ferner mindestens 75 Prozent ihres Vermögens in Immobilien anlegen müssen. Um das Steueraufkommen aus Vermietungs- und Verpachtungseinkünften sowie aus Grundstücksveräußerungsgewinnen zu sichern, soll eine direkte Beteiligung von zehn Prozent oder mehr am Grundkapital der AG nicht zugelassen werden. Zumindest soll dann die Dividende nicht der günstigen Besteuerung unterworfen werden, wie sie sich ansonsten aus Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten ergeben würde.