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Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.09.2006
Aktenzeichen: 13 K 21/04

Schlagzeile:

Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Schlagworte:

Einkünfteerzielungsabsicht, Ferienwohnung, Liebhaberei, Totalüberschussprognose

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 48/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 22.1.2007):
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen – Kann bei einer auf Dauer angelegten Fremdvermietung einer Ferienwohnung entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer (30 Jahre umfassenden) Totalgewinnprognose überprüft und widerlegt werden, wenn die Einnahmen und Werbungskosten in einem krassen Missverhältnis stehen und demzufolge ein Totalüberschuss im Prognosezeitraum nicht zu erwirtschaften ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 21 Abs 1 Nr 1; EStG § 2 Abs 1 Nr 6
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 18.9.2006 (13 K 21/04)

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