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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.07.2004
Aktenzeichen: 9 U 33/04

Schlagzeile:

Netzrisse, Fahrbahndecke, Kontrolle, Verkehrssicherungspflicht, Verkehrsbelastung

Schlagworte:

Fahrbahndecke, Kontrolle, Netzrisse, Verkehrsbelastung, Verkehrssicherungspflicht

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Netzrisse in der Fahrbahndecke (sog. Elefantenhaus) können Anzeichen einer bevorstehenden gefahrenträchtigen Ablösung der Verschleißdecke sein und bedürfen daher - erst recht bei einer Straße mit hohem Verkehrsaufkommen - regelmäßiger Kontrolle. Bei hoher Verkehrsbelastung wird eine wöchentliche Kontrolle der Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht nicht gerecht. Netzrisse erfordern Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wenn sich der Aufbruch der Fahrbahndecke durch Verbreiterung der Risse infolge Ablösens der Risskanten ankündigt

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