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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.06.2004
Aktenzeichen: 9 U 59/04

Schlagzeile:

Berufung, Rechtsmittelvermerk, Beschwer, Erfüllung der Klageforderung

Schlagworte:

Berufung, Beschwer, Klageforderung, Rechtsmittelvermerk

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Zur Unzulässigkeit einer Berufung im Falle der Zahlung des erstinstanzlich ausgeurteilten Betrages von Seiten des Beklagten vor Einlegung des Rechtsmittels

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