Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 15.02.2007 |
Aktenzeichen: | 4 K 204/06 |
Schlagzeile: |
Falsche Angaben des Ausführers in der Ausfuhrerklärung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Gemeinden
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen C-143/07 (Aufnahme in die Datenbank am 1.6.2007) ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg vom 13. März 2007 zu folgender Frage anhängig:
Sind ausschließlich falsche Angaben des Ausführers in der Ausfuhrerklärung nach Art. 11 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3665/87 sanktioniert oder ist allein die Nichteinhaltung von materiellen Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs Gegenstand der Sanktion?
EWGV 3665/87 Art 11 Abs 1
Vorgehend: FG Hamburg, Beschluss vom 15.2.2007 (4 K 204/06)