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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.01.2007
Aktenzeichen: IV R 53/05

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.08.2003
Aktenzeichen: 2 K 4882/00

Schlagzeile:

Zeitliche Geltung der Empfangsvollmacht eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten im Feststellungsverfahren

Schlagworte:

Bekanntgabe, Empfangsbevollmächtigter, Empfangsvollmacht, Feststellungsbescheid, Feststellungsverfahren, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Bestellung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten i.S. des § 183 Abs. 1 Satz 1 AO durch die Feststellungsbeteiligten wirkt regelmäßig auch für künftige Bescheide in Feststellungsverfahren, und zwar auch soweit diese zurückliegende Feststellungszeiträume betreffen.

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