Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.02.2004 |
Aktenzeichen: | 13 U 194/03 |
Schlagzeile: |
Flugunfall: Taube des Beklagten gerät in den Lufteinlaß der Turbine des Flugzeugs der Klägerin
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Abgrenzung Tiergefahr zur Betriebsgefahr, wenn eine Taube in die Turbine eines Flugzeugs gerät und diese dadurch beschädigt wird (sog. Taubenschlag)