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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.02.2004
Aktenzeichen: 13 U 194/03

Schlagzeile:

Flugunfall: Taube des Beklagten gerät in den Lufteinlaß der Turbine des Flugzeugs der Klägerin

Schlagworte:

Flugunfall, Flugzeug, Taube

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Abgrenzung Tiergefahr zur Betriebsgefahr, wenn eine Taube in die Turbine eines Flugzeugs gerät und diese dadurch beschädigt wird (sog. Taubenschlag)

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