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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 26.02.2007
Aktenzeichen: II R 5/05

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2003
Aktenzeichen: 2 K 2331/00

Schlagzeile:

Grundsteuererlass bei strukturell bedingten Ertragsminderungen

Schlagworte:

Einheitswert, Erlass, Ertragsminderung, Fortschreibung, Grundsteuer, Leerstandszeiten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs. 1 GrStG nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt oder auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann.

Hinweis: Das Verfahren II R 5/05 ist bis zur Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes über den Vorlagebeschluss vom 26.3.2007 ausgesetzt (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26.02.2007).

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