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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 02.04.2007
Aktenzeichen: IV B 2 - S 2144/0

Schlagzeile:

Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen bei zivilrechtlicher Unwirksamkeit

Schlagworte:

Indiz, Verträge mit Angehörigen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 7. Juni 2006 entschieden, dass bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen der zivilrechtlichen Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses nur indizielle Bedeutung beizumessen ist.

Die Grundsätze dieses Urteils sind nach dem BMF-Schreiben über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden (sog. Nichtanwendungserlass).

Das Bundesfinanzministerium nimmt das BFH-Urteil zum Anlass, die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen zu erläutern.

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